Information für Ärzte
Als behandelnder Arzt können Sie Ihre Patienten mit Hilfe einer Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung zu einer von den Krankenkassen anerkannten Ernährungsberatung weiterverweisen. Das kassenärztliche Budget wird hierdurch nicht belastet, gleichzeitig nutzt eine ernährungstherapeutische Beratung (§ 43 SGB V) Ihren Patienten gerade bei ernährungsabhängigen Krankheitsbildern – und genau das ist für Ärzte besonders wichtig – der Verlauf und die Schwere jener Erkrankungen lassen sich günstig beeinflussen, es gibt den Betroffenen mehr Lebensqualität. Auch Übergewicht, das einen eigenständigen Risikofaktor für eine Vielzahl chronischer Erkrankungen darstellt, spricht sehr gut auf eine Ernährungsberatung an.
Im Regelfall sind Ärzte die erste Anlaufstation beim Vorliegen einer Erkrankung. Geben Sie Ihren Patienten die Information, dass sie eine zertifizierte Ernährungsberatung in Anspruch nehmen können und dass diese von den Krankenkassen bezuschusst werden kann.
Sie können mit dem Formular 36 Ihren Patienten auch eine Ernährungsberatung zu präventiven Zwecken (§ 20 Abs. 5 SGB V) empfehlen, z. B. für Gewichtsreduktion oder rund um die Schwangerschaft.
Weiterführende Informationen zur ernährungstherapeutischen Beratung sowie zur präventiven Ernährungsberatung bietet Ihnen die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Sie sind hausärztlich oder in einer der folgenden Fachrichtungen tätig?
· Innere Medizin
· Gastroenterologie
· Allgemeinmedizin
· Diabetologie
· Kardiologie
· Pädiatrie
· Gynäkologie
· Rheumatologie
· Endokrinologie
· Dermatologie
Gerne arbeite ich mit Ihnen zum Wohl Ihrer Patienten zusammen!